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Musterklage gegen Grundsteuerwertbescheide
Breite Verbändeallianz hat Musterklagen gegen die Grundsteuer B auf den Weg gebracht.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben gemeinsam mit betroffenen Eigentümern - beginnend Ende 2022 - mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer eingereicht.
Mit der ersten Klage sollten grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden. Inzwichen wurden weitere Klagen eingereicht. Grund für die Musterklagen insgesamt sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz Baden-Württemberg.
Obwohl die erste Klage schon seit über einem Jahr beim Finanzgericht anhängig ist, gibt es noch keine Entscheidung. Möglicherweise wird es auch 2024 dazu nicht mehr kommen. Dies hätte zur Konsquenz, dass Eigentümer ab 2025 mit Grundsteuerbescheiden nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz rechnen müssten.
Ansprechpartner der Verbände:
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
Eike Möller
Tel. 0711 767740
Haus & Grund Württemberg e.V.:
Ottmar H. Wernicke
Tel. 0711 237650
Haus & Grund Baden e.V.:
Thomas Haller
info@landesverband-baden.de
Tel. 0721 8312810
Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.:
Andreas Werth
baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de
Tel. 0721 981620
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