Neue Trinkwasserverordnung gilt seit 01.11.2011
Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen. Anzeigepflicht besteht sofort.
Seit dem 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen darüber hinaus umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Für Freiburg und den Landkreis ist dies das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit 8 Wohnungen voraussichtlich € 200,00 bis € 300,00 pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten können diese Aufwendungen auf die Mieter umgelegt werden.
Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Letzteres dürfte praktisch genommen bei allen Häusern mit mehr als 2 Wohnungen vorhanden sein. Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungstellen auf Legionellen untersucht werden. Entsprechende Laborlisten stellen die Landesgesundheitsministerien bzw. – Ämter bereit. Die für die Stadt Freiburg und den Landkreis zugelassenen Untersuchungsstellen sind unten stehend aufgeführt. Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Ergebnisse innerhalb von 2 Wochen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die Originale der Prüfberichte sind 10 Jahre aufzubewahren. Die Mieter eines Mietshauses oder einer Wohnungseigentumsanlage müssen mindestens einmal jährlich durch Aushang am schwarzen Brett oder durch Brief über die Trinkwasserqualität auf der Grundlage der turnusmäßigen Legionellenuntersuchungen informiert werden.
Vermieter und Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen sind verpflichtet, die Existenz solcher zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Eine Anzeigenpflicht dürfte also für alle Häuser mit mehr als 2 Wohneinheiten und zentraler Warmwasserversorgung gegeben sein. Ebenso ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen die Inbetriebnahme, bauliche oder betriebstechnische Änderungen sowie Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Erfolgt die Anzeige nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Derzeit gibt es leider noch kein einheitliches Formular für diese Anzeige. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt, stellt den betroffenen Eigentümern überhaupt noch kein Formular für diese Anzeige zur Verfügung. Da die Anzeige jedoch nach dem Wortlaut der Verordnung unverzüglich, also sofort zu erfolgen hat, hat sich Haus & Grund Freiburg entschlossen, seinen Mitgliedern ein Anzeigenformular zur Verfügung zu stellen. Dieses ist erhältlich in der Geschäftsstelle von Haus & Grund Freiburg und kann darüber hinaus auf dieser Seite heruntergeladen werden. Dies gilt im Übrigen auch für die Adressen der zugelassenen Untersuchungsstellen.
Die Anzeige – und Untersuchungspflichten gelten nicht für das eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhaus bzw. die Eigentumswohnung sowie bei einer eigenständigen Versorgung der Wohnung mit Warmwasser, z.B. über eine Gas-Etagenheizung oder Einzelboiler.
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