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Antragsverfahren

Soziale Erhaltungssatzungen in Freiburg

Haus & Grund Freiburg hat bereits mehrfach und deutlich gegen Soziale Erhaltungssatzungen Position bezogen. Nicht, weil es sich um ein untaugliches Instrument handeln würde. Sondern vor allem deshalb, weil in Freiburg damit flächig Mieterschutz betrieben wird. Damit wird ein Instrument des Baugesetzbuchs für Zwecke missbraucht, für die es nicht vorgesehen ist. Zudem entsteht völlig unnötiger bürokratischer Aufwand, der Investitionen in den Wohnungsbestand gewiss nicht fördern wird. Vor allem energetische Investitionen werden abgewürgt, obwohl der Klimaschutz verstärkte Anstrengungen erfordert.

Bestehende Soziale Erhaltungssatzungen existieren aktuell in folgenden Gebieten:
  • Stühlinger: Soziale Erhaltungssatzung "Stühlinger"
  • St. Georgen: Soziale Erhaltungssatzung "Imberyweg / Am Mettweg"
  • Haslach: Soziale Erhaltungssatzung "Haslach - Uferstraße / Haslacher Straße"

Soziale Erhaltungssatzungen im Aufstellungsbeschluss gibt es in folgenden Stadtteilen:
  • Haslach: Aufstellungsbeschluss zur Sozialen Erhaltungssatzung "Haslach - Kernbereich östlich der Güterbahnlinie"
  • Wiehre: der Aufstellungsbeschluss zur Sozialen Erhaltungssatzung "Westliche Unterwiehre" wurde am 17.05.2022 vom Gemeinderat wieder augehoben.

Sollte sich Ihre Liegenschaft in einem Gebiet befinden, für das bislang nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, müssen Sie dennoch vorsichtig sein und dies ggf. mit der Stadt abstimmen. Denn auch hier können Vorhaben nach § 172 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB vorläufig untersagt bzw. zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass diese gegen die späteren Planungsziele einer Sozialen Erhaltungssatzung verstoßen oder ihre Durchführung wesentlich erschweren.

Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung baulicher Maßnahmen in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen ist:

Helen Feger
Stadt Freiburg im Breisgau
Baurechtsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel. +49 761/201-4353
Fax +49 761/201-4399

Inzwischen hat uns die Stadt Freiburg auch offiziell die Formulare übermittelt, die mit einem Genehmigungsantrag einzureichen sind. Diese Formulare finden Sie nicht auf der Homepage der Stadt. Wir haben sie daher auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter dem Reiter „Laufendes Mietverhältnis“ für Sie bereitgestellt. Sie können dort folgende Dokument als pdf herunterladen:

  1. Antragsformular bauliche Maßnahmen
  2. Maßnahmenübersicht
  3. Wohnungsbogen

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Die Verwendung der o.g. Formulare erleichtert und beschleunigt die Antragsbearbeitung.

Wichtig: vor Genehmigungserteilung dürfen in der Wohnung oder am Haus keine genehmigungspflichtigen Arbeiten begonnen werden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die unschwer genehmigt werden.

Stephan Konrad
Geschäftsführer