25.05.2023 - Heizungsüberwachung

Haus & Grund Freiburg lehnt den Habeckschen Heiz-Überwachungsstaat ab!

Medieninformation Haus & Grund Freiburg e.V. vom 25.05.2023

Kaum hat man den ersten Schock um das neue Gebäudeenergiegesetz verdaut, muss man sich als Eigentümer erneut auf Ungemach einstellen: Wirtschaftsminister Robert Habeck will das Heizverhalten der Bürger komplett durchleuchten. „Gebäudescharf“ soll ermittelt werden, wie viel Energie die Deutschen verbrauchen und wie gut oder schlecht sie ihre Häuser dämmen. Kommunen bzw. Versorger müssen Wärmepläne erstellen. Verspäten sie sich, drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Das geht zumindest aus dem Entwurf des neuen „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ hervor, das dem Vernehmen nach schon im Juni von der Ampelregierung verabschiedet werden soll. Mit ihm will Minister Habeck „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche“ ermitteln. Mieter und Eigentümer sollen ihren Strom- und Heizverbrauch für die zurückliegenden drei Jahre melden. Die Kommunen wiederum sollen die Art der Heizungsanlage und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme feststellen. Doch das ist noch nicht alles.

Ein gewaltiger Bürokratieaufwand wird auch auf die Kommunen zukommen. Sie sollen nämlich ermitteln, wie geheizt wird (z.B. zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung Therme) und wann die Heizungsanlage in Betrieb genommen wurde. Ebenso sollen sie Informationen zum Gebäude erfassen, mindestens zur Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz (z.B. Denkmal-/Ensembleschutz). Aus all den Informationen sollen die Kommunen dann eine „Bestandsanalyse“ erstellen. Dafür sollen sie ebenfalls Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen erfassen.

Zweifellos wäre es klug, zunächst die kommunale Wärmeplanung abzuwarten, bevor ein Heizgesetz beschlossen wird. Aber ein staatliche Datensammlung mit derartigen Details ist dafür ganz gewiss nicht erforderlich. Haus & Grund Freiburg lehnt es ab, dass für diesen Zweck derart umfassend personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Zudem würde man ein neues, kostenintensives Bürokratiemonster erschaffen, das viele Kommunen überfordern dürfte. Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datensparsamkeit muss auch für den Staat gelten!

RA Stephan Konrad, Geschäftsführer

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