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Ampelkoalition

Ampelkoalition

Am 26.09.2021 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Die aus der Wahl hervorgegangene Ampelkoalition arbeitet inzwischen, wenn auch nicht geräuschlos. Immerhin wurde ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geschaffen. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass es viele Sachthemen gibt, die Vermieter und Eigentümer im Blick behalten müssen.

Übersicht:

  • Verbot von Mieterhöhungen für mehrere Jahre (Mietenmoratorium)
  • Einführung einer bundesrechtlichen Mietobergrenze
  • Beibehaltung der sog. Miepreisbremse (unbefristet)
  • Beschränkung von Mieterhöhungen auf die jeweilige (jährliche) Inflationsrate
  • Bundesweite Mietspiegel mit einem Erhebunggszeitraum von 20 Jahren (bisher: 6 Jahre)
  • Abschaffung oder deutliche Deckelung der Modernisierungsmieterhöhung

Darüber hinaus stehen folgende Änderungen im Raum bzw. sind bereits beschlossen:

  • Die CO2-Abgabe (gilt ab dem 01.01.2023)
  • Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer
  • Einbaupflicht von Wasserzählern für jede einzelne Wohnung (ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit)

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