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Grundsteuerreform 2025: Künftige Grundsteuer selbst berechnen

Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

Ab 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 ein Grundsteuergesetz verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Was ist die Grundsteuermesszahl beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag?

Mithilfe der Grundsteuermesszahl werden die Grundsteuerwerte an die neuen Verhältnisse angepasst. Die neue Steuermesszahl liegt bei 1,3 Promille. In der Einheitsbewertung waren es bis zu 3,5 Promille. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl erhält man den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermitteln die Gemeinden die konkrete Grundsteuer.

Was ist der Hebesatz?

Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. In Freiburg liegt der Hebesatz aktuell bei 600 Hebesatzpunkten. Der höchste Wert in Baden-Württemberg! Haus & Grund Freiburg fordert daher schon länger eine Absenkung (siehe Bericht der Badischen Zeitung vom 26.09.2019). Da die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein soll, wird eine Senkung des Hebesatzes unumgänglich sein.

Was passiert 2023?

Nachdem die Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte - bezogen auf den 1. Januar 2022 - ermittelt haben, war die die Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung über ELSTER seit dem 1. Juli 2022 möglich. Bereits bestehende ELSTER-Konten konnten hierfür genutzt werden.
Im ELSTER-Portal sind für die Grundsteuer B vor allem die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Die Steuer-erklärung musste bis spätestens 31. Januar 2023 abgegeben werden. Wer dies nicht fristgerecht getan hat, bekam seit Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben.

Weiterer Ablauf

Die ersten Grundsteuerwertbescheide wurden versandt. Sie werden grundsätzlich in Papierform und nicht digital verschickt. Die neuen Grundsteuerbescheide selbst werden jedoch erst 2025 versandt. Zuvor (2. Halbjahr 2024) müssen die Kommunen ihre Hebesätze prüfen. 

Fehler im Grundsteuerwertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid müssen gegenüber dem Finanzamt sofort reklamiert werden. Sonst werden diese (fehlerhaften) Bescheide - da bestandskräftig - dem späteren Grundsteuerbescheid zugrunde gelegt! Im Zweifel müssen Sie fristgerecht Einspruch einlegen! Sofern Sie ausschließlich wegen der Verfassungswidrigkeit Einspruch einlegen wollen, finden Sie einen Muster-Einspruch als Textvorlage in unserem Mitgliederbereich.

Forderung nach Transparenzregister

Da heute niemand weiß, wie hoch der spätere Hebesatz sein müsste, um Aufkommensneutralität zu gewährleisten, fordert die ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg die Einrichtung eines sog. Transparenzregisters. Hieraus sollten die Bür­ger für ihre Kom­mu­ne er­fah­ren können, wel­cher He­be­satz zur Grund­steu­er im Zuge der Grund­steu­er­re­form nach dem aktuellen Landesgrundsteuergesetz zu einem auf­kom­mens­neu­tra­len Er­geb­nis in der jeweiligen Kommune füh­ren würde. Sie können diese Forderung durch Ihre (anonyme) Teilnahme an der Umfrage des Landesverbands Haus & Grund Baden unterstützen.


Grundsteuerrechner

Wie hoch die Grundsteuerlast ab 2025 für Sie ganz persönlich ausfallen wird, können Sie mit unserem Grundsteuerrechner schnell herausfinden. Die Berechnung soll eine Orientierung im Hinblick auf eine künftige Grundsteuerbelastung geben. Eine genaue Berechnung ist derzeit noch nicht möglich, da die Kommunen noch keine Entscheidungen zu den künftig geltenden Hebesätzen getroffen haben. Daher fordert Haus & Grund (s.o) ein Transparenzregister.

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