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Grundsteuerreform 2025: Künftige Grundsteuer selbst berechnen

Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

Ab 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 04.11.2020 ein Grundsteuergesetz verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Die Bewertung basiert hier im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer erfolgt anschließend bei Anwendung der Steuermesszahl: Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent.

Was ist die Grundsteuermesszahl beziehungsweise der Grundsteuermessbetrag?

Mithilfe der Grundsteuermesszahl werden die Grundsteuerwerte an die neuen Verhältnisse angepasst. Die neue Steuermesszahl liegt bei 1,3 Promille. In der Einheitsbewertung waren es bis zu 3,5 Promille. Durch die Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl erhält man den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Aus ihm und dem jeweiligen Hebesatz ermitteln die Gemeinden die konkrete Grundsteuer.

Was ist der Hebesatz?

Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. In Freiburg liegt der Hebesatz aktuell bei 600 Hebesatzpunkten. Der höchste Wert in Baden-Württemberg! Haus & Grund Freiburg fordert daher schon länger eine Absenkung (siehe Bericht der Badischen Zeitung vom 26.09.2019). Da die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein soll, wird eine Senkung des Hebesatzes unumgänglich sein.

Was passiert 2022/2023?

Nachdem die Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte - bezogen auf den 1. Januar 2022 - ermittelt haben, ist die die Abgabe der elektronischen Grundsteuererklärung über ELSTER seit dem 1. Juli 2022 möglich. Bereits bestehende ELSTER-Konten können hierfür genutzt werden.
Im ELSTER-Portal sind für die Grundsteuer B vor allem die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Die Steuer-erklärung muss bis spätestens 31. Januar 2023 abgegeben werden. WICHTIG: die Steuererklärung darf auch von Angehörgen für Sie abgegeben werden (wenn Sie über keinen ELSTER-Zugang verfügen). Nutzen Sie diese Möglichkeit! Der Begriff "Angehörger" ist in § 15 AO definiert und erfasst folgende Personen:

  • der Verlobte,
  • der Ehegatte oder Lebenspartner,
  • Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  • Geschwister,
  • Kinder der Geschwister,
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder

Lebenspartner,

  • Geschwister der Eltern,
  • Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher

Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und
Pflegekinder).

Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann auf der Internetseite https://gutachterausschuesse-bw.de kostenfrei abgerufen werden.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungerklärung machen. Benötigte Daten sind insbesondere das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung bei den Finanzämtern eingereicht werden muss, sowie Informationen zum Grundstück wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Nutzungsart. Einen Film der Steuerverwaltung, der das Ausfüllen der Grundsteuererklärung Schritt für Schritt erklärt, finden Sie auf YouTube.

Informationen - weiterer Ablauf

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine spezielle Homepage freigeschaltet: Informationen zur neuen Grundsteuer. Zusätzlich hat das Finanzministerium Merkblätter mit wichtigen Hinweisen herausgegeben. Die Hinweise des Finanzministeriums sowie den Muster-Vordruck einer Grundsteuererklärung finden Sie in unserem Mitgliederbereich als Download. Weitere praktische Hinweise zur Grundsteuerreform können Sie dem Webinar der Sparkassen Immobilien Gesellschaft Freiburg entnehmen. Den Link zum Webinar finden sie hier.

WICHTIG: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert!

Die ersten Grundsteuerwertbescheide wurden inzwischen versandt. Sie werden grundsätzlich in Papierform und nicht digital verschickt. Die neuen Grundsteuerbescheide selbst werden jedoch erst 2025 versandt. Zuvor (2. Halbjahr 2024) müssen die Kommunen ihre Hebesätze prüfen. Fehler im Grundsteuerwertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid müssen gegenüber dem Finanzamt sofort reklamiert werden. Sonst werden diese (fehlerhaften) Bescheide - da bestandskräftig - dem späteren Grundsteuerbescheid zugrunde gelegt! Im Zweifel müssen Sie fristgerecht Einspruch einlegen! Einen Muster-Einspruch finden Sie als Textvorlage in unserem Mitgliederbereich.

Den Beitrag des SWR (Marktckeck) zur Grundsteuer, der auch Kritikpunkte von Haus & Grund Baden aufgreift, können Sie sich hier ansehen: SWR-Beitrag.


Grundsteuerrechner

Wie hoch die Grundsteuerlast ab 2025 für Sie ganz persönlich ausfallen wird, können Sie mit unserem Grundsteuerrechner schnell herausfinden. Die Berechnung soll eine Orientierung im Hinblick auf eine künftige Grundsteuerbelastung geben. Eine genaue Berechnung ist derzeit noch nicht möglich, da die Kommunen noch keine Entscheidungen zu den künftig geltenden Hebesätzen getroffen haben.

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