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Immobilienverkauf und Immobilienbewertung
Mit dem Verkauf einer Immobilie ist mehr verbunden als nur die Veräußerung des Eigentums. Oft sind mit einer Immobilie auch Emotionen verbunden. Daher gilt es, den richtigen Käufer zu finden! Wir helfen Ihnen! Ohne Sachkenntnis schleichen sich schnell Fehler ein. Nutzen Sie deshalb unsere langjährige Erfahrung! Wir betreuen Sie bei Ihrem Immobilienverkauf umfassend und vertrauensvoll. Eine marktübliche Vermittlungscourtage fällt erst nach einem erfolgreichen Verkauf an!
Lassen Sie sich vor allem bei der Ermittlung des marktgerechten Kaufpreises beraten und misstrauen Sie vollmundigen Marktpreiseinschätzungen. Hier bedarf es einer seriösen und realistischen Einschätzung.
Sie finden kostenlose Wertermittlungen merkwürdig? Wir auch! Der nächste Sonderberatungstag zur Wertermittlung und zum Verkauf von Immobilien findet (für Mitglieder von Haus & Grund Freiburg kostenfrei) am 27.09.2023 statt. Anmeldungen sind jederzeit unter Tel. 0761-38 95 60-0 möglich. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb des Sonderberatungstags einen Beratungstermin vereinbaren.
Unsere Leistungen im Überblick
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
- Ermittlung eines aktuellen, marktgerechten Verkaufspreises
- ggf. Vermittlung eines Immobilienwertgutachtens der Sachverständigen Dipl. Ing. FH Freie Architektin Brigitte Nutz
- Erstellung des Verkaufsexposés
- Präsentation Ihrer Immobilie in Internet und Zeitung
- Besichtigungen mit Kaufinteressenten
- Verkaufspreisverhandlungen
- Bonitätsprüfung des Käufers
- Vorbereitung des Notartermins und des Kaufvertrages
- Teilnahme am Notartermin
Neues Maklerrecht seit dem 23.12.2020!
Seit dem 23.12.2020 gelten neue Regeln für die Maklercourtage:- Maklerverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform
- wird der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer beauftragt, ist die Provision hälftig zu teilen
- hat nur eine Partei den Makler beauftragt, ist sie grundsätzlich verpflichtet, die Maklervergütung zu zahlen. Die Kosten können wirksam höchstens in Höhe von 50% auf die jeweils andere Partei übertragen werden.
- die jeweils andere Partei muss erst dann zahlen, wenn die beauftragende Partei ihren Teil der Maklercourtage geleistet hat
- Einschränkung der Neuregelung auf Verbraucherverträge: nur wenn Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist, gelten die neuen Regelungen
Sie wollen Ihre Immobilie veräußern? Sprechen Sie uns an! Für vorgemerkte Kunden / Mitglieder suchen wir fortlaufend Immobilien. Von der Eigentumswohnung bis hin zum Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus. Zahlreiche erfolgreiche Vermittlungen - auch großer Objekte - sprechen für sich.

Ihre Ansprechpartnerin
Haus & Grund Immobilien GmbH
Erbprinzenstraße 7
79098 Freiburg i. Br.
Immobilienfachwirtin (IHK) Manja Krüger
Verkauf und Vermietung
Tel. 0761 389560-17
Fax 0761 389560-55
Unsere Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
- Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr
- Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten
- Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
- Montag - Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr
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